Samstag, 8. Juni 2013

Stellungnahme von TASW zu den Vorgängen in der Türkei

Stellungnahme des Türkischen Berufsverbandes "Turkısh Assocıatıon of Socıal Workers" (TASW) zu den Vorgängen  in der Türkei.

http://ifsweurope-ifsweurope.blogspot.de/2013/06/declaration-by-turkish-association-of.html

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Dieser Text wurde dankenswerter Weise von Maria Moritz übersetzt


Maria Moritz DSA
IFSW Global Executive
Member at Large
for Europe
Executive IFSW-Europe
OBDS-President Austria
 
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Übersetzung ins Deutsche:

An die Öffentlichkeit und an die Presse:

Das Recht an Entscheidungsprozessen im städtischen Raum teilnehmen zu können, nämlich zum Projekt, das am Taksim-Platz in Istanbul errichtet werden soll,  wurde von der Stadtverwaltung von Gross-Istanbul nicht berücksichtigt. Anti-Demokratische Strategien erhielten die Oberhand. Es gab keine Möglichkeit zuzuhören und die Sichtweisen der Menschen vor Ort in Istanbul zu verstehen. Im Laufe dieses Prozesses entschieden die Menschen, von ihrem konstitutionellen/demokratischen Recht Gebrauch zu machen, indem sie demokratische, friedliche Versammlungen organisierten, um ihren Stimmen Gehör zu verschaffen. 
Als SozialarbeiterInnen kritisieren wir alle illegalen Praktiken, einschliesslich  der Polizeibrutalität gegen Menschen, die gegen die Zerstörung des letzten grünen Gebietes, genannt "Gezi Park" protestieren und sehen dieses Vorgehen ganz klar als Verletzung der Menschenrechte.
Als PraktikerInnen der Sozialarbeits-Profession, die sich als Menschenrechtsprofession versteht, tragen wir die Anstrengungen unserer BürgerInnen, die Umwelt zu schützen, mit. Gestützt auf unser professionelles Wissen und auf die professionellen ethischen Prinzipien unterstützen wir Menschen, die sich für Umweltrechte einsetzen.
Wir informieren die Öffentlichkeit, dass SozialarbeiterInnen bereit sind für unsere BürgerInnen, die an den Protesten beteiligt sind,  psycho-soziale Unterstützung bereit zu stellen. Eine Gruppe von SozialarbeiterInnen der Istanbul-Abteilung von TASW wird während der Proteste auf dem Taksim Platz  präsent sein.
Wir erklären hiermit unsere Besorgnis, da Gewalt ein vorherrschendes Element  in diesem Prozess zu werden scheint.
Die lokalen Behörden sollten für die an den Protesten beteiligten Menschen Rettungsdienste, Ambulanzen bereit stellen.

Mit unseren Empfehlungen

TASW Hauptquartier-Ankara
31.05.2013

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Freitag, 7. Juni 2013

Weiterer Schritt auf dem Weg zum gleichen Recht


Das Bundesverfassungsgericht teilt in seiner Pressemitteilung vom 06. Juni 2013 mit, dass der Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting verfassungswidrig ist. 

In seiner Begründung weißt das Bundesverfassungsgericht darauf hin, dass die Ungleichbehandlung wegen sexueller Orientierung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetztes verstoße. Erneut musste das Bundesverfassungsgericht per Beschluss die Politik auffordern die Umsetzung verfassungsrechtlicher Grundrechte umzusetzen.

Die Politik ist nun gefordert.

Der Beschluss sowie die Begründung kann auf den Seiten des Bundesverfassungsgerichtes nachgelesen werden.