Donnerstag, 3. September 2026

Haltung des VPSA zu Demokratie, Menschenrechten und Menschenfeindlichkeit

Präambel 

Die Vereinigung der Profession Soziale Arbeit e. V. (VPSA) versteht Soziale Arbeit als eine menschenrechtsorientierte Profession. 

Die Würde jedes Menschen, die Anerkennung der Verschiedenheit von Menschen, soziale Gerechtigkeit, Selbstbestimmung, Teilhabe und die Überwindung von Diskriminierung sind keine nachgeordneten Zusatzaufgaben Sozialer Arbeit. Sie gehören zum ethischen Fundament der Profession. 

Die internationale Definition Sozialer Arbeit stellt Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit, kollektive Verantwortung und die Achtung von Vielfalt ausdrücklich in den Mittelpunkt der Profession. Daraus ergibt sich für die Soziale Arbeit die Verpflichtung, die Würde und Rechte aller Menschen zu achten, soziale Benachteiligungen kritisch zu reflektieren und sich gegen diskriminierende und ausgrenzende Strukturen einzusetzen. 

Der VPSA ist parteipolitisch unabhängig und handelt nach seinen ethischen Prinzipien. Er setzt sich gegen ethische Gleichgültigkeit gegenüber Menschenrechtsverletzungen, Diskriminierung oder Angriffen auf demokratische Grundprinzipien ein. 

Die Soziale Arbeit darf dort nicht schweigen, wo Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe, Sprache, Religion, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität, ihrer sozialen Lage, einer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen Überzeugung oder anderer Merkmale abgewertet, ausgeschlossen oder entrechtet werden.


1. Der VPSA bekennt sich zur Demokratie und zu den Menschenrechten 

Der VPSA steht für eine demokratische Gesellschaft, in der die gleichen Rechte und die gleiche Würde aller Menschen gelten. Demokratie erschöpft sich dabei nicht in Wahlen. 

Demokratie bedeutet auch soziale Teilhabe, Zugang zu Bildung, Wohnen, Gesundheit, sozialer Sicherung und gesellschaftlicher Mitbestimmung. 

Eine Gesellschaft, in der Menschen aufgrund ihrer sozialen Lage oder anderer Zuschreibungen dauerhaft von Teilhabe ausgeschlossen werden, widerspricht dem menschenrechtlichen und professionsethischen Auftrag Sozialer Arbeit. 

Soziale Arbeit trägt dazu bei, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, Selbstbestimmung zu stärken und Menschen in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen. 1


2. Der VPSA wendet sich gegen Menschenfeindlichkeit und die Verletzung von Menschenrechten 

Der VPSA wendet sich entschieden gegen jede Form von Menschenfeindlichkeit sowie gegen die Verletzung von Menschenrechten. 

Unter Menschenfeindlichkeit sind insbesondere Formen der Abwertung, Ausgrenzung, Diskriminierung oder Entrechtung von Menschen zu verstehen, die an zugeschriebene oder tatsächliche Merkmale, Zugehörigkeiten oder Lebenslagen anknüpfen. 

Dazu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend: 

• Abwertungen aufgrund der Herkunft oder zugeschriebenen Herkunft, 

• Diskriminierungen aufgrund von Hautfarbe oder Sprache, 

• Antisemitismus und andere Formen religiös oder weltanschaulich begründeter Menschenfeindlichkeit, 

• Sexismus, 

• Queerfeindlichkeit, 

• Ableismus, 

• Klassismus und die Abwertung von Menschen aufgrund ihrer sozialen Lage oder Armutserfahrung, 

• Diskriminierung aufgrund des Alters, 

• die Abwertung oder Ausgrenzung aufgrund politischer Überzeugungen, 

• völkischer Nationalismus und andere Formen eines Menschenbildes, das die Gleichwertigkeit aller Menschen infrage stellt, 

• sowie weitere Formen der Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit.

Die Begriffe und wissenschaftlichen Konzepte, mit denen solche Phänomene beschrieben werden, sind historisch und gesellschaftlich geprägt und unterliegen wissenschaftlichen Diskussionen und Veränderungen. Der VPSA versteht die vorstehende Aufzählung deshalb ausdrücklich nicht als abschließende oder unveränderliche Definition. 

Dies gilt auch für Begriffe wie „Rassismus “ . Der VPSA ist sich bewusst, dass dieser Begriff historisch an Vorstellungen menschlicher „Rassen“ anknüpft und dass die Vorstellung biologisch voneinander unterscheidbarer menschlicher Rassen wissenschaftlich nicht haltbar ist. Wo es fachlich sinnvoll und möglich ist, verwendet der VPSA daher präzisere Begriffe, etwa „rassifizierende Zuschreibungen“, „rassistische Diskriminierung“ oder „Diskriminierung aufgrund zugeschriebener Herkunft oder Hautfarbe“. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Begriffe in unterschiedlichen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Kontexten nicht vollständig deckungsgleich verwendet werden. 

Auch die Bezeichnung „Behindertenfeindlichkeit“ greift aus Sicht des VPSA zu kurz. Der Begriff „Ableismus“ verweist umfassender auf individuelle, institutionelle und gesellschaftliche Formen der Abwertung, Benachteiligung und Ausschließung von Menschen mit Behinderungen. 

Auch Verschwörungserzählungen sind kritisch zu betrachten, insbesondere dort, wo sie zur Herabwürdigung, Ausgrenzung oder Verfolgung von Menschen oder Gruppen beitragen. 

Eine menschenrechtsorientierte Profession betrachtet dabei nicht allein politische Bezeichnungen oder Selbstzuschreibungen. Entscheidend sind die konkreten Inhalte, Menschenbilder und Handlungsweisen sowie deren Auswirkungen auf die Würde, die Rechte und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen. 

Der ethische Maßstab ist die Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte. 


3. Menschen mit Armutserfahrung sind keine politische Manövriermasse 

Der VPSA sieht mit Sorge, wenn soziale Unsicherheit und Zukunftsängste politisch genutzt werden, um Menschen gegeneinander auszuspielen. Insbesondere Menschen mit Armutserfahrung dürfen nicht zu Sündenböcken für gesellschaftliche Probleme gemacht werden. 

Die Antwort auf Armut darf nicht Verwahrung, Ausgrenzung oder Repression sein. Sie muss in der Stärkung von Selbstbestimmung, sozialer Sicherheit, Bildung, Teilhabe und gesellschaftlicher Mitwirkung liegen.

Menschen mit Armutserfahrung sind dabei nicht lediglich Adressatinnen und Adressaten sozialer Hilfen. Sie sind Expertinnen und Experten ihrer eigenen Lebenslagen und politische Subjekte mit eigenen Rechten und eigenen Stimmen. 

Die Soziale Arbeit hat deshalb die Aufgabe, Räume zu schaffen, in denen diese Stimmen gehört werden und Menschen ihre Interessen selbst vertreten können. 


4. Teilhabe statt Ausgrenzung und Solidarität statt Spaltung 

 Der VPSA nimmt wahr, dass gesellschaftliche Veränderungen, wirtschaftliche Unsicherheit, steigende Lebenshaltungskosten, Klimaveränderungen, Kriege, Migration und Veränderungen der Arbeitswelt bei vielen Menschen Ängste und Verunsicherung auslösen. Diese Ängste und Erfahrungen dürfen nicht abgewertet werden. 

 Gleichzeitig darf die berechtigte Erfahrung von Unsicherheit nicht dazu führen, dass einzelne Menschen oder gesellschaftliche Gruppen für komplexe gesellschaftliche Probleme verantwortlich gemacht werden. 

 Eine ethisch verantwortliche Soziale Arbeit setzt deshalb auf Aufklärung statt Manipulation, Dialog statt Feindbilder, Teilhabe statt Ausgrenzung und Solidarität statt Spaltung. 

 Soziale Probleme erfordern Antworten, die soziale Sicherheit, Beteiligung und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, anstatt Ängste für Ausgrenzung und politische Mobilisierung gegen einzelne Gruppen zu instrumentalisieren. 


5. Soziale Arbeit darf nicht zum Instrument der Ausgrenzung werden 

Die Profession muss kritisch prüfen, wenn sozialpolitische Maßnahmen Menschen nicht befähigen und beteiligen, sondern überwiegend kontrollieren, sanktionieren oder verwalten. Der VPSA tritt dafür ein, dass Fachkräfte der Sozialen Arbeit ihre professionelle Verantwortung wahrnehmen und strukturelle Benachteiligungen benennen. 

Die internationale Professionsethik fordert ausdrücklich, diskriminierende und institutionell unterdrückende Strukturen herauszufordern sowie ungerechte, unfaire oder schädliche politische Praktiken gegenüber Politik, Arbeitgebern und Öffentlichkeit anzusprechen. 

Professionelle Soziale Arbeit darf deshalb nicht zum bloßen Erfüllungsinstrument politischer oder administrativer Vorgaben werden, wenn diese den Menschenrechten und den Grundsätzen der Professionsethik widersprechen.


6. Politische Bildung gehört zum professionellen Auftrag 

Der VPSA sieht politische Bildung als einen wichtigen Bestandteil professioneller Sozialer Arbeit. 

Fachkräfte benötigen Kenntnisse darüber,  

• wie Demokratie funktioniert, 

• wie politische Meinungsbildung stattfindet, 

• wie Desinformation und politische Manipulation erkannt werden können, 

• wie soziale Ungleichheit entsteht, 

• wie Diskriminierung funktioniert, 

• wie Rechtsextremismus und andere Formen von Menschenfeindlichkeit entstehen, 

• und wie Menschen ihre demokratischen Rechte wahrnehmen können. 

Politische Bildung darf dabei nicht zur parteipolitischen Indoktrination werden. Ihr Ziel muss vielmehr sein, Urteilsfähigkeit, Selbstbestimmung, Kritikfähigkeit und demokratische Teilhabe zu stärken.


7. Solidarität ist international 

Der VPSA versteht seine Haltung nicht als Abgrenzung zwischen „uns“ und „den anderen“. Menschenrechte sind universell. 

Deshalb lehnt der VPSA sowohl deutschen oder europäischen Nationalismus als auch die pauschale Abwertung anderer Staaten, Gesellschaften, Kulturen oder Bevölkerungsgruppen ab. 

Auch die Diskussion über globale Lieferketten, Arbeitsbedingungen, Umweltzerstörung und Konsum muss menschenrechtsorientiert geführt werden. 

Kritik an Geschäftsmodellen, wirtschaftlichen Strukturen, politischen Entscheidungen oder staatlichem Handeln darf nicht in pauschalisierende oder menschenfeindliche Haltungen gegenüber Menschen in oder aus Ländern übergehen, in denen Menschen beispielsweise von autoritären Regimen unterdrückt oder Menschenrechte verletzt werden. 

Der Maßstab der Kritik sind die konkreten Arbeits-, Umwelt-, Menschenrechts- und sozialen Bedingungen sowie die jeweiligen politischen und wirtschaftlichen Strukturen – nicht die Herkunft oder Zugehörigkeit von Menschen. 

Die internationale Soziale Arbeit verbindet soziale Gerechtigkeit ausdrücklich mit der Verantwortung für die Umwelt und mit internationaler Solidarität. 


8. Haltung zeigen bedeutet auch Selbstreflexion 

Eine klare Haltung gegen Rechtsextremismus, Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung bedeutet für den VPSA nicht, die eigene gesellschaftliche Position als moralisch unangreifbar zu verstehen. 

 Auch die Soziale Arbeit muss sich selbstkritisch fragen: 

• Wo reproduzieren wir Vorurteile? 

• Wo sprechen wir über Menschen statt mit ihnen? 

• Wo wirken klassistische Strukturen in unseren Organisationen? 

• Wo werden Menschen mit Armutserfahrung nicht ausreichend beteiligt? 

• Wo werden Fachkräfte selbst zu Ausführenden von Ausgrenzung? 

• Wo ersetzen wir fachliche Argumente durch politische Zuschreibungen? 

• Wo besteht die Gefahr, dass berechtigte Kritik an gesellschaftlichen Verhältnissen in pauschale Feindbilder übergeht? 

Professionelle Haltung bedeutet deshalb immer auch kritische Selbstreflexion.


9. Unser Auftrag 

 Der VPSA versteht die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Nationalismus, Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung nicht als kurzfristige politische Kampagne. 

 Sie ist Teil einer dauerhaften professionsethischen Aufgabe. 

 Der VPSA wird daher insbesondere: 

 • den fachlichen und wissenschaftlichen Diskurs zu Demokratie, Menschenrechten und sozialer Gerechtigkeit fördern; 

 • politische Bildungsarbeit und fachliche Veranstaltungen unterstützen; 

 • die Perspektiven von Menschen mit Armutserfahrung und anderen marginalisierten Gruppen stärker einbeziehen; 

 • Kooperationen mit demokratischen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren fördern; 

 • Fachkräfte der Sozialen Arbeit zur Reflexion über demokratiefeindliche und menschenfeindliche Entwicklungen befähigen; 

 • Forschung und Wissen über Rechtsextremismus, Diskriminierung, Klassismus und soziale Ungleichheit fördern; 

 • dort öffentlich Stellung beziehen, wo grundlegende menschenrechtliche und demokratische Prinzipien gefährdet oder verletzt werden. 


Schluss 

Der VPSA ist parteipolitisch neutral. Sein Handeln orientiert sich an einem klaren professionsethischen und menschenrechtlichen Maßstab. 

Dieser Maßstab ist nicht die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei, einem politischen Lager, einer Nation, einer Religion oder einer gesellschaftlichen Gruppe.

Entscheidend ist, ob die Würde und die Rechte von Menschen geachtet werden. 

Wo die Würde des Menschen verletzt wird, liegt die ethische Grenze. 

Das gilt unabhängig davon, von wem eine Menschenrechtsverletzung ausgeht und unabhängig davon, welcher politischen, gesellschaftlichen, religiösen oder nationalen Gruppe die handelnden Personen zugeordnet werden. 

Soziale Arbeit kann und darf angesichts von Menschenrechtsverletzungen, Diskriminierung und der Einschränkung demokratischer Teilhabe nicht schweigen. 

Unsere Profession steht für eine Gesellschaft, in der niemand aufgrund von Herkunft, sozialem Status, Geschlecht, sexueller oder geschlechtlicher Identität, Behinderung, Religion, Alter oder politischer Zuschreibung weniger wert ist als ein anderer Mensch. Wir setzen auf Menschenrechte statt Menschenfeindlichkeit, auf Teilhabe statt Ausgrenzung, auf Solidarität statt Spaltung, auf Demokratie statt Autoritarismus und auf professionelle Reflexion statt politischer Vereinfachung. 


Der VPSA zeigt Haltung. 

Für Menschenwürde. 

Für soziale Gerechtigkeit. 

Für Teilhabe. 

Für Demokratie


Autor: Thomas Greune – Vorsitzender 

Sonntag, 23. August 2026

Nicht „für oder über“ sondern „mit“!!

Selbstorganisation, Teilhabe und Inklusion - lange Tradition in der SAK 


Teilhabe und Inklusion ist schon seit der Gründung der Saarländischen Armutskonferenz (SAK) e.V. ein fester Bestandteil Ihrer DNA. Das aktuelle Projekt der SAK zur Selbstorganisation und Teilhabe für Menschen mit Armutserfahrungen ist „SAK nah dran“. https://sak-ev.de/sak-aktiv/sak-nah-dran/

Darüber hinaus nutzt die SAK weitere Formate, um Teilhabe und Inklusion zu ermöglichen und Gespräche zu führen.

Unter dem Titel „ SAK trifft Alex“ interviewt Michael Leinenbach, Vorsitzender der SAK die Armutsaktivistin und Pazifistin Alex Embs.

Alex Embs hat langjährige Armutserfahrung und wird im Interview über ihr Leben, ihre Erfahrungen mit der Gesellschaft, dem Gesundheitssystem, sozialen Trägern und Behörden sprechen.

Alex ist engagiert in der AG Treffen der Menschen mit Armutserfahrung der Nationalen Armutskonferenz.
Weitere Informationen zu Alex Embs: https://www.instagram.com/p/DW0q1_kFiMi/?utm_source=ig_web_copy_link&igsh=MzRlODBiNWFlZA==


Wann:     15.09.2026
Ort:           Saarländische Armutskonferenz e.V.
                   – Johannes-Foyer –
                  Ursulinenstraße 67
                   66111 Saarbrücken

Beginn:     17.30 Uhr

Come together ab 17.30. Im Anschluss der Veranstaltung laden wir zu einem kleinen Umtrunk ein!


Um Anmeldung wird aus organisatorischen Gründen gebeten. Interessierte können sich über Eveeno registrieren (https://eveeno.com/110924307).


Die SAK lädt gemeinsam mit der Rosa Luxemburg Stiftung und der Peter Imandt Gesellschaft e.V. und dem Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) e.V. Landesverband Saar, zum SAK Talk ein.