Der
Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) Landesverband Saar blickt mit Besorgnis auf die von der
Landesregierung geäußerten Sparmaßnahmen.
Wie die Ministerpräsidentin Annegret
Kramp-Karrenbauer in ihrem Sommerinterview am 31.07.13 in der Saarbrücker
Zeitung (SZ) mitteilt, benötigt das Land von Bund und den Ländern eine finanzielle Entlastung, um die Bewältigung der
gesetzlichen Pflichtaufgaben erreichen zu können.
Am
01.08.13 stellt Innen-Staatssekretär Georg Jungmann gegenüber der SZ fest, dass
Gesetzesänderungen im Rahmen des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
erfolgen müssen.
Überschuldete
Kommunen sollen zukünftig entscheiden können, ob sie mit den so genannten
„Freiwilligen Leistungen“ der kommunalen Haushalte Vereine bzw. Soziale
Projekte fördern oder z.B. Einrichtungen (wie z.B. ein Schwimmbad) aufrecht
erhalten.
Besonders
die Angebote der Sozialen Arbeit fallen oftmals bei Land, Kreis und Gemeinde/
Stadt unter den Vorbehalt der „Freiwilligen Leistungen“ und werden bereits
jetzt dem Spardiktat ausgesetzt.

