Ein weiteres
Thema mit dem sich die Mitgliederversammlung befasste betraf das Thema Teilhabe
und Inklusion. Der VPSA e.V. fordert eine konsequente Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Dabei steht die Teilhabeperspektive im
Mittelpunkt, die eine präzise und menschenrechtsorientierte Begriffsbestimmung
von Behinderung erfordert.
Der VPSA e.V.
fordert, Umweltfaktoren wie den Klimawandel (z.B. Hitzewellen) zu den
strukturellen Barrieren (analog der BRK) deutlich stärker in den Blick zu
nehmen und diese sys
tematisch abzubauen. Die Umsetzung der UN-BRK muss als
Instrument zur Verwirklichung gleichberechtigter Teilhabe verstanden werden.
Die Sozialgesetzbücher allgemein und die UN BRK sind deshalb primär aus einer
umweltbezogenen Perspektive zu lesen.
Nicht
individuelle Merkmale definieren eine besondere Personengruppe, sondern
gesellschaftliche Bedingungen erzeugen Behinderung durch Ausgrenzung und
mangelnde Zugänglichkeit.
Finanzielle
Mittel sind daher vorrangig für den Abbau struktureller Barrieren und die
Schaffung inklusiver Rahmenbedingungen einzusetzen. Individuelle
Unterstützungsleistungen können im Einzelfall weiterhin erforderlich sein.
Der VPSA e.V.
fordert einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der Hilfe für Menschen mit
Behinderungen im Kontext der UN BRK: weg von einer reinen fürsorgeorientierten
Unterstützung einzelner Menschen, hin zu einer konsequenten Gestaltung einer
inklusiven Gesellschaft, die Teilhabe für alle ermöglicht. Hierzu sind alle
Sozialgesetzbücher zu überarbeiten.
Saarlouiser
Erklärung der VPSA, 11.07.2026

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