Sonntag, 9. August 2026

Menschenrechtsorientierte anstelle technokratische Teilhabe ermöglich

Der VPSA e.V. fordert den Bund und die Länder auf konsequent die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) durchzuführen. Gleichsam müssen Umweltfaktoren wie der Klimawandel (z.B. Hitzewellen) als strukturelle Barrieren (analog der BRK) deutlich stärker in den Blick genommen werden.

Ein weiteres Thema mit dem sich die Mitgliederversammlung befasste betraf das Thema Teilhabe und Inklusion. Der VPSA e.V. fordert eine konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Dabei steht die Teilhabeperspektive im Mittelpunkt, die eine präzise und menschenrechtsorientierte Begriffsbestimmung von Behinderung erfordert.

Der VPSA e.V. fordert, Umweltfaktoren wie den Klimawandel (z.B. Hitzewellen) zu den strukturellen Barrieren (analog der BRK) deutlich stärker in den Blick zu nehmen und diese sys
tematisch abzubauen. Die Umsetzung der UN-BRK muss als Instrument zur Verwirklichung gleichberechtigter Teilhabe verstanden werden. Die Sozialgesetzbücher allgemein und die UN BRK sind deshalb primär aus einer umweltbezogenen Perspektive zu lesen.

Nicht individuelle Merkmale definieren eine besondere Personengruppe, sondern gesellschaftliche Bedingungen erzeugen Behinderung durch Ausgrenzung und mangelnde Zugänglichkeit.

Finanzielle Mittel sind daher vorrangig für den Abbau struktureller Barrieren und die Schaffung inklusiver Rahmenbedingungen einzusetzen. Individuelle Unterstützungsleistungen können im Einzelfall weiterhin erforderlich sein.

Der VPSA e.V. fordert einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der Hilfe für Menschen mit Behinderungen im Kontext der UN BRK: weg von einer reinen fürsorgeorientierten Unterstützung einzelner Menschen, hin zu einer konsequenten Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft, die Teilhabe für alle ermöglicht. Hierzu sind alle Sozialgesetzbücher zu überarbeiten.

Saarlouiser Erklärung der VPSA, 11.07.2026

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen