Vom Mittwoch dem 30.09.2026 bis Donnerstag 01.10.2026
fand in Berlin-Kreuzberg der diesjährige „Gipfel gegen Ungleichheit“ statt. Am
Mittwochmorgen startete die Delegation der Saarländischen Armutskonferenz (SAK)
– bestehend aus Christoph Jacob und Irene Portugall als Vertretung für Menschen
mit Armutserfahrung sowie Michael Leinenbach als Delegierter der Nationalen
Armutskonferenz am frühen Mittwochmorgen um 6:00 Uhr ihre Reise nach Berlin.
Bei der Abreise am Donnerstag, lagen zwei Tage Diskussionen und Austausch
hinter ihnen.
Der diesjährige Armutsgipfel bestand aus zwei verschiedenen Programmpunkten.
Ein Programmpunkt bildete das Treffen der Menschen mit Armutserfahrung. Der
zweite bildete den eigentlichen „Gipfel der Ungleichheit“ auf dem Menschen mit
Armutserfahrung sich mit Vertretungen der Praxis (Verbände) und der
Wissenschaft austauschen konnten.
„Meine zentrale Erkenntnis des diesjährigen Gipfels ist,
dass Selbstvertretung der Menschen mit Armutserfahrung losgelöst von
wohlfahrtsstaatlichen Institutionen stattfinden muss,“ so der Vorsitzende
der SAK Michael Leinenbach. Der Armutsgipfel, als Kommunikationsraum zwischen
Menschen mit Armutserfahrung, Verbänden und der Wissenschaft muss als
Zielsetzung angesehen werden.
In ihrem Input stellte Manja Starke vom Netzwerk
Armutswende verschiedene Thesen zur Diskussion. „Erfahrungswissen ist Wissen“.
Für sie ist Erfahrungswissen kein Wissen von Universitäten, sondern der
praktischen Erfahrung aus dem Leben. Dieses Wissen müsse stärker in politische
Entscheidungsprozesse einfließen.
Weiter sehe sie die Beteiligung als Arbeit. Menschen mit Armutserfahrung
bereiten ihre Vertretungsarbeit in der Interessenvertretung vor. Ob lesen der
Unterlagen, reisen zu Veranstaltungen und Sitzungen. Alles bildet Arbeit – auch
wenn es keine Erwerbsarbeit sei. Reisekosten müssten übernommen werden, denn
die Vertretungen können diese nicht noch selbst bezahlen, wenn die Arbeit
geleistet werden soll. Gerade Menschen mit gesellschaftlichen
Transferleistungen oder geringfügig Beschäftigte müssen unterstützt werden.
Sie sehe auch, dass niemand aus der Gruppe der Menschen mit
Armutserfahrung für alle sprechen könne. Alle Menschen hätten unterschiedliche
Geschichten und diese müssen berücksichtigt werden. Als wesentlich ist für sie
die Beteiligung vom Beginn an. Beteiligung kann nicht erst später erfolgen. Sie
betonte, dass viele miteinander sprechen können. Kommunikation müsse auf
Augenhöhe erfolgen.
Es sei wichtig, dass Menschen nicht in Armut kommen, was sehr schnell geschehen
kann. Aus der Armut wiederum heraus zu kommen, sei bedeutend schwieriger.
Gleichzeitig gehe mit Armut Vereinsamung einher. Wichtig sei die Schaffung von
Orten und Räumen für Menschen mit Armutserfahrung. Im „Frauensalon“ (digitaler
Ort) sieht Manja Starke eine Perspektive. Die aktuelle Misstrauenskultur ziehe
die Menschen runter. Nicht alle kommen aus diesem Tal wieder heraus.
Sirkka Jendis, Geschäftsführerin der Tafeln
Deutschland, forderte in ihrem Input, dass Narrative und populistische Bilder
bekämpft werden müssen. Diese lenken von den eigentlichen Problemen ab.
Des Weiteren hob sie hervor, dass das Versprechen, dass Leistung sich lohne, in
Deutschland nicht mehr stimmt. Vielmehr sei die Care- und Sorgearbeit weit
unterfinanziert. Sie stellte die Frage, in welcher Gesellschaft wir leben
wollten.
Aus ihrer Sicht sei Armut ein Bruch des Gesellschaftsvertrages. Der bestehende
Gesellschaftsvertrag müsse überprüft werden. Er schränke ein und diskriminiere.
Politik brauche Veränderung. Der Weg müsse lauten – weg von Misstrauen und hin
zu Empathie. Es bedarf Orte und Veranstaltungen, wie auch in den Tafeln
angeboten werden. Diese bieten aus Ihrer Sicht Soziale Teilhabe und Demokratie
und helfen gegen Einsamkeit. Es bedarf weiter einen Perspektivenwechsel. Weg
von der Frage wer schuld ist – hin zu der Frage was verändert werden muss.
In fünf Panels wurden zentrale Fragen der Armutsbekämpfung diskutiert,
darunter:
· Wege zur Durchsetzung und Erweiterung sozialer Grundrechte
· Einkommensarmut in Zeiten rechter Dominanz
· Weiterentwicklung der Grundsicherung
· Strategien gegen Wohnarmut
· Ernährung zwischen Armut, Gesundheit und Nachhaltigkeit
Ulrike Müller, Referentin für Soziales der Linken im Bundestag,
erläuterte, dass in den Jahren 2003/04 die Hochphase der öffentlichen Proteste
der Arbeitslosen zur Interessenvertretung stattfanden – zunächst ohne
Beteiligung der großen Organisationen. Im Jahr 2005 verlagerten sich die
Auseinandersetzungen zu den Gerichten. 2015 erfolgte der Höhepunkt der
Hartz-IV-Klagewelle. In einer Analyse wurde festgestellt, dass die Menschen in
dieser Phase sich grundsätzlich für ihre Interessen eingesetzt haben
Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Zugangshürden zu
Sozialgerichten grundsätzlich zu hoch seien. Welche Möglichkeiten der
finanziellen Unterstützung es gibt, sind oft unbekannt.
Gleichzeitig bedarf es einer starken Angewiesenheit auf
Vertretung. Menschen die vor Gericht gehen mussten, hatten im Unterschied zur
Gesellschaft, kein Gefühl der Stigmatisierung. Die Atmosphäre hob Empörung und
Resignation hervor, jedoch blieb meist die Bereitschaft zu einer neuen Klage.
Wesentlich sei auch die Erkenntnis, dass es ein hohes Maß an
Skepsis gegenüber politischem Handeln gebe. Die erlebte Stigmatisierung
ermögliche fast keine gemeinsame Identifizierung und schaffe eher Distanz.
Stigmatisierung behindere kollektives Handeln, nicht jedoch die
Rechtsdurchsetzung.
Grundsätzlich muss aber auch gesehen werden, dass
Rechtsberatung auch der Stabilisierung kleiner Erwerbsloseninitiativen sowie
der Aufrechterhaltung von Kontakten zur Klientel diene. In großen
Organisationen bilde sie eine wichtige Informationsfunktion – eine politische
Motivation fand nicht statt. Wichtig zu beachten ist, dass mit Rechtsberatung
Menschen erreicht werden, die man sonst nicht erreiche.
Ein weiteres Thema, das einen entsprechenden Raum
eingenommen habe war die Klärung der Frage der rechtlichen Verankerung des
institutionellen Schadensersatzes, wenn geltendes Recht nicht umgesetzt wird.
Hier stehen vom Gesetzgeber wesentliche Entscheidungen aus. Gleichsam muss der
Widerspruch auf eine aufschiebende Wirkung rechtlich verankert werden.
In Bezug zur neuen Grundsicherung wurden politische
Konflikte
aufgegriffen. Es wird vermutet, dass keine Klagewelle wegen der Verschärfungen
stattfinden wird, da die Menschen im Leistungsbezug meist mit weniger
Informationsressourcen (z.B. fehlender Sprachressourcen) verfügen. Ohne
Klagewelle gibt es keinen politischen Prozess.
Ein konkretes Projekt aus der Selbsthilfe – dem Ehrenamt – das Manfred
Herrmann von der NAK vorgestellte, zeigte die Möglichkeit der
Begleitung/Vertretung als Beistand auf. Gerade in der Selbsthilfe, bergen
solche Unterstützungsmöglichkeiten große Chancen. Die Möglichkeit der
Begleitung/Vertretung als Beistand ist gesetzlich geregelt gem. § 13 Abs.4 SGB
X im Sozialverwaltungsverfahren sowie gem. § 73 Abs 7 SGG in
sozialgerichtlichen Verfahren. Obwohl es im SGB V schon seit Jahrzehnten
gesetzlich festgeschrieben ist, dass die Krankenkassen pro Versicherten einen
bestimmten Betrag zur Selbsthilfe zur Verfügung stellen müssen – was sehr
bewegt hat -, sind im SGB II und XII keine analogen gesetzlichen
Regelungen vorgesehen, was sinnvoll wäre. Mit diesen Mitteln könnten Projekte
die Beistände organisieren für Verfahren im Jobcenter/Sozialamt sowie den
sozialgerichtlichen Verfahren der Sozialgerichte und Landessozialgericht genutzt
werden.
Armut ist sowohl ein individuelles als auch strukturelles Problem.
Zwar wird das Bild von Armut in der Vielfältigkeit
diskutiert, in der sie u.a. im Stadtbild gesehen wird, nicht aber das
strukturelle Problem was dahintersteht. Armut schließt Teilhabe aus und nimmt
den Menschen das Selbstbewusstsein. Armut löst bei dem Menschen Scharm aus.
Jedoch sollen nicht die Menschen mit Armutserfahrung sich schämen, sondern der
politischen Verantwortlichen.
Armut bedingt durch die organisatorischen Strukturen eine
Bürokratie, die durch Debatten über sie die Menschen noch weiter stigmatisiert.
Armut wird in die nächste Generation vererbt, was Gesundheit, Bildung und
Teilhabe betrifft.
Zusammenfassend bleibt nach dem Kongress die Erkenntnis,
dass die Selbstvertretung der Menschen mit Armutserfahrung losgelöst von
wohlfahrtsstaatlichen Institutionen stattfinden muss. Diese auf Fürsorge im
Sozial- und Wohlfahrtsstaat ausgerichteten Organisationen leisten ihren
wichtigen Beitrag. Teilhabe und notwendige Strukturen müssen parallel aufgebaut
werden. Staat und Gesellschaft müssen diese Strukturen entsprechend
unterstützen, dass sie ihre Aufgaben/Arbeit leisten können.
Gleichsam muss der Blick verstärkt auf die strukturelle
Gegebenheit gerichtet werden. Armut ist ein Bruch des bestehenden
Gesellschaftsvertrages, dem die Politik dringend wieder ins Lot bringen muss.
Politik braucht Veränderung – weg von dem mittlerweile über Bürokratismus
ausgeprägten Misstrauen – wieder hin zu einem Vertrauen der Menschen.
Einfordern der Solidarität der Reichen anstatt populistischer Debatten über
Armut.
Politik hat viel zu tun. Sie sollte langsam damit beginnen, ihre Aufgaben zu
erfüllen und den Gesellschaftsvertrag wieder ins Lot zu bringen.
Seit vielen Jahren organisieren verschiedene Organisationen wie die Nationale
Armutskonferenz, die Diakonie Deutschland und der Paritätische Gesamtverband
große armutspolitische Veranstaltungen wie Armutskongresse oder Treffen der
Menschen mit Armutserfahrung. In diesem Jahr wurden fachlicher Austausch und
Selbstorganisation erstmals im Rahmen des Gipfels gegen Ungleichheit
zusammengeführt.
Autor: Michael Leinenbach / Red.
Fotos: Michael Leinenbach