Beim SAK-Talk „Gewalt an Frauen“ diskutierten Mitte Oktober im Johannes-Foyer Saarbrücken Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Fachpraxis und Zivilgesellschaft über die geplante Umsetzung des Gewalthilfegesetzes im Saarland. Zu der Veranstaltung eingeladen hatten die Saarländische Armutskonferenz (SAK), die Rosa-Luxemburg-Stiftung, Regionalbüro Saarbrücken, die Peter-Imandt-Gesellschaft e.V., die Vereinigung der Profession Soziale Arbeit e.V. (VPSA) sowie der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH), Landesverband Saar.
Ausführungsgesetz und Rechtsanspruch
Petra Spoo-Ludwig (Abteilungsleitung C – Jugend, Familien, Frauen und Integration im Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit) berichtete, dass das Bundes-Gewalthilfegesetz den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung eines einklagbaren Anspruchs auf Schutz und Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen bis zum Jahr 2032 schafft. Das saarländische Ausführungsgesetz befindet sich derzeit in der Abstimmung im Ministerrat. Das Gesetz wurde am 20. Oktober im Ministerrat behandelt und wird am 28. Oktober 2026 in erster Lesung in den saarländischen Landtag eingebracht werden. Dem Saarland fließen im Jahr 2027 rund 1,3 Millionen Euro an Bundesmitteln zu. In den Folgejahren steigt die Summe auf 1,6 Millionen Euro (2028) und 2,3 Millionen Euro (2029).
Dr. Claudia Wiotte Franz (Landesvorsitzende des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit e.V.), Gesine Kleen (Rosa-Luxemburg-Stiftung) und Holger Simon (Geschäftsführer des Vereins für Sozialpsychiatrie e.V. (VfS) und kooptiertes Mitglied im Vorstand der SAK-Parität) forderten barrierefreie Zugänge, den Abbau finanzieller Hürden für Frauen mit eigenem Einkommen, mobile Angebote sowie den Einbezug von Geschlechtervielfalt und sozialem Wohnungsbau als Gewaltprävention.
Frauen in Armut und Wohnungslosigkeit
Leitplanken der SAK
In seinem zusammenfassenden Resümee formulierte Michael
Leinenbach vier zentrale Leitplanken für den weiteren Prozess:
1. Fürsorge vs. Selbstvertretung: Es reicht nicht aus, Frauen nur fürsorglich
zu verwalten. Notwendig ist der Aufbau eigener Selbstvertretungs- und
Lobby-Strukturen für Betroffene auf Augenhöhe.
2. Mehrfachthematiken verzahnen: Wohnungslosigkeit, Sucht, psychische
Gesundheit und Armut dürfen in der Hilfepraxis nicht länger in isolierte
Zuständigkeiten getrennt werden.
3. Transparenz und Beteiligung: Die SAK war bei der bisherigen Bedarfsanalyse
des Ministeriums nicht beteiligt. Leinenbach fordert eine systematische
Einbindung der Armutsbekämpfungs-Akteure im Entwicklungsplan.
4. Dezentraler „Saarblick“: Gewaltschutz darf sich nicht auf Saarbrücken
verengen, sondern muss in allen Landkreisen (Saarpfalz, Saarlouis, Neunkirchen,
Merzig-Wadern) verankert werden.
„Der Teller endet nicht in Saarbrücken“ so Michael Leinenbach
Das Sozialministerium sagte zu, den Dialog zum
Ausführungsgesetz fortzusetzen. Ein Folge-Talk zur Überprüfung der
Umsetzungsschritte ist für Herbst 2027 vereinbart.
Autor: Sven Mohr
Fotos: Michael Sperlich / Jasmin Kiefer
Web: hier


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