Auswirkungen
des demografischen Wandels auf die künftige Versorgung mit sozialer
Infrastruktur und die Sicherung einer familienfreundlichen Kommune, ist eine wichtige
Themenstellung. Aufgrund der demographischen Entwicklung müssen für die
wichtige Frage, wie die zukünftigen Generationen miteinander leben und / oder
wohnen wollen, Antworten gefunden werden. Dort, wo familiäre Netzwerke
zusammenbrechen oder in Gänze wegfallen, wird u. a. die Kinderbetreuung und
Kindererziehung aber auch die Versorgung der älteren Bevölkerung zum Problem.
Auf
diesem Hintergrund veranstaltete der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit,
die HTW Fakultät Sozialwissenschaften sowie die Mehrgenerationenhäuser im
Saarland einen Fachtag „Mehrgenerationenansatz als Zukunftsperspektive“. Seitens
des DBSH wurde ein Workshop „kritische Betrachtung des Mehrgenerationenansatzes
aus der Praxis“ durchgeführt. Als Ergebnis wurden 10 Thesen formuliert, die der
Politik und Presse entsprechend zugesendet werden.
10 Thesen:
1. Eine eigene Definition durch die Soziale Arbeit fehlt und muss erarbeitet werden.
2. Die Aufgabeninhalte
bilden kein eigenständiges Profil ab
(fehlendes Alleinstellungsmerkmal).
Vielmehr verlieren sich die Häuser durch Überschneidungen zu den Seniorenbüros,
den Familienzentren, den Lokalen Bündnissen für Familie, der Kinder- und Jugendhilfe,
Sozialstationen usw. was dazu führt, dass kein eigenes Profil der
Mehrgenerationenhäuser erarbeitet werden kann.
3. Durch das fehlende Profil
und die Überschneidung zu anderen Bereichen bildet sich somit kein eigener Rechtsrahmen heraus.
Vielmehr sind die Aufgaben abhängig von einer Bundesförderung über
Modellprojekte sowie Landesgesetzgebungen – hier immer unter dem Augenmerk der
freiwilligen Leistungen und der Schuldenbremse. Mehrgenerationenansatz ist ein
relativ junger Ansatz, daher fehlt die Gesetzgebung.
4. Durch die Namensnennung
kommt es oft zu Verwechslungen bzgl.
des Inhaltes mit dem Mehrgenerationenwohnen. Die Tätigkeiten, die sich hinter
dem Mehrgenerationenansatz verbergen, kommen so nicht zum Anschein.
5. Partizipation bzw.
Befragung der Akteure in Bezug auf die Projektförderungen fehlen.
6. Die Mehrgenerationenhäuser
sollen ein strategisches Bündnis mit der GWA eingehen.
7. Kooperationen /
Vernetzung zwischen den unterschiedlichen Trägern sollen für den
Mehrgenerationenansatz genutzt werden.
8. Das Bundesmodellprojekt
hat durch die Aufnahme ins ESF – Programm eine Aufgabenverschiebung aus der
eher auf Kommunikation und Dialog ausgelegten Modellphase 1
auf ein defizitorientiertes und
einzelfallbezogenes Handeln in der Modellphase 2 vorgenommen.
9. Es muss grundsätzlich
geprüft werden, ob die Methodik über eine Finanzierung von 40.000€ überhaupt umsetzbar ist.
10. Das Land soll die
Verantwortung für Förderungen übernehmen.
Die
Anregungen / Thesen sollen nicht versanden. Der DBSH LV Saar soll diese in
politische Gremien einbringen.
Weitere Informationen über
die Veranstaltung erhalten Sie hier:
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