Dienstag, 5. März 2013

Forderungen zur Konzeption von Mehrgenerationenhäusern und dem Mehrgenerationenansatz als Ergebnis des Fachtages am 28.02.13


Auswirkungen des demografischen Wandels auf die künftige Versorgung mit sozialer Infrastruktur und die Sicherung einer familienfreundlichen Kommune, ist eine wichtige Themenstellung. Aufgrund der demographischen Entwicklung müssen für die wichtige Frage, wie die zukünftigen Generationen miteinander leben und / oder wohnen wollen, Antworten gefunden werden. Dort, wo familiäre Netzwerke zusammenbrechen oder in Gänze wegfallen, wird u. a. die Kinderbetreuung und Kindererziehung aber auch die Versorgung der älteren Bevölkerung zum Problem.

Auf diesem Hintergrund veranstaltete der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit, die HTW Fakultät Sozialwissenschaften sowie die Mehrgenerationenhäuser im Saarland einen Fachtag „Mehrgenerationenansatz als Zukunftsperspektive“. Seitens des DBSH wurde ein Workshop „kritische Betrachtung des Mehrgenerationenansatzes aus der Praxis“ durchgeführt. Als Ergebnis wurden 10 Thesen formuliert, die der Politik und Presse entsprechend zugesendet werden.

10 Thesen:


1. Eine eigene Definition durch die Soziale Arbeit fehlt und muss erarbeitet werden.

2. Die Aufgabeninhalte bilden kein eigenständiges Profil ab (fehlendes Alleinstellungsmerkmal). Vielmehr verlieren sich die Häuser durch Überschneidungen zu den Seniorenbüros, den Familienzentren, den Lokalen Bündnissen für Familie, der Kinder- und Jugendhilfe, Sozialstationen usw. was dazu führt, dass kein eigenes Profil der Mehrgenerationenhäuser erarbeitet werden kann.

3. Durch das fehlende Profil und die Überschneidung zu anderen Bereichen bildet sich somit kein eigener Rechtsrahmen heraus. Vielmehr sind die Aufgaben abhängig von einer Bundesförderung über Modellprojekte sowie Landesgesetzgebungen – hier immer unter dem Augenmerk der freiwilligen Leistungen und der Schuldenbremse. Mehrgenerationenansatz ist ein relativ junger Ansatz, daher fehlt die Gesetzgebung.

4. Durch die Namensnennung kommt es oft zu Verwechslungen bzgl. des Inhaltes mit dem Mehrgenerationenwohnen. Die Tätigkeiten, die sich hinter dem Mehrgenerationenansatz verbergen, kommen so nicht zum Anschein.

5. Partizipation bzw. Befragung der Akteure in Bezug auf die Projektförderungen fehlen.

6. Die Mehrgenerationenhäuser sollen ein strategisches Bündnis mit der GWA eingehen.

7. Kooperationen / Vernetzung zwischen den unterschiedlichen Trägern sollen für den Mehrgenerationenansatz genutzt werden.

8. Das Bundesmodellprojekt hat durch die Aufnahme ins ESF – Programm eine Aufgabenverschiebung aus der eher auf Kommunikation und Dialog ausgelegten Modellphase 1 auf ein defizitorientiertes und einzelfallbezogenes Handeln in der Modellphase 2 vorgenommen.

9. Es muss grundsätzlich geprüft werden, ob die Methodik über eine Finanzierung von  40.000€ überhaupt umsetzbar ist.

10. Das Land soll die Verantwortung für Förderungen übernehmen.

Die Anregungen / Thesen sollen nicht versanden. Der DBSH LV Saar soll diese in politische Gremien einbringen.

Weitere Informationen über die Veranstaltung erhalten Sie hier:
 
 

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