Wir wollen eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Identität". In einem erweiterten Artikel 3 Absatz 3 GG soll es in Zukunft auch heißen: "Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden."
Auf Europäischer Ebene ist das schon Standard. Die EU-Grundrechtecharta enthält bereits ein Verbot der Benachteiligung aufgrund der sexuellen Ausrichtung. Sie ist vom Bundestag und vom Bundesrat mit großer Mehrheit gebilligt worden. Warum soll dies im deutschen Grundgesetz nicht möglich sein?
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