Samstag, 18. Januar 2014

DBSH fordert nachhaltige Arbeitsmarktpolitik

 In der Vergangenheit hat der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) immer wieder auf den fortschreitenden Sozialabbau und deren Folgen hingewiesen. Der DBSH ist die berufsverbandliche Vertretung der Sozialen Arbeit in Deutschland.

„Wir erwarten gerade von einer großen Koalition, dass sie wegweisende Maßnahmen zur Absicherung der Lebensrisiken der Bürger_innen trifft und zugleich die Kommunen vor Ort von Sozialkosten entlastet“, so der Bundesvorsitzende Michael Leinenbach.

Entscheidungen (Kürzungen bei den Jobcentern und der Arbeitsagentur, Ausschreibungspraxis, befristete Förderungen, usw), die dazu führten, dass Maßnahmen und Projekte vor der Schließung stehen und zugleich vorhandene EU Gelder nicht genutzt werden, weil entsprechende Eigenmittel fehlen, sind Beispiel für eine verfehlte Politik. Wenn in Deutschland in Folge der Instrumentenreform 2012der Arbeitsagentur bei Beschäftigungsförderung, Existenzgründungund Jugendberufshilfen gekürzt werden, und in Folge auch Sozialkaufhäuser geschlossen werden müssen, so ist dies ein Armutszeugnis.

Der DBSH fordert die Bundesregierung dringend auf, endlich Maßnahmen zur Minderung von Armut zu ergreifen. Zudem ist dasMindesteinkommen auch für Familien „armutsfest“ anzusetzen oder mit einem existenzsichernden Kindergeld zu ergänzen.

Mindestens für eine Übergangszeit braucht es Angebote, die bei der Bewältigung von Armut helfen (wie etwa Sozialkaufhäuser)Ferner sind reguläre Arbeitsplätze zu schaffen, die auch für auf Dauer vom Arbeitsmarkt ausgegrenzte Menschen eine Erwerbsperspektive abseits von Hartz IV schaffen.


Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der UN Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet Teilhabe auf unterschiedlichen Ebenen für unterschiedliche Bereiche des menschlichen Lebens zu gewährleisten.
Über besondere Maßnahmen sind Strukturen zu schaffen, die dazu geeignet sind:

Teilhabe zu ermöglichen,
eine wirksame Armutsprävention zu schaffen,
reguläre Beschäftigung zu ermöglichen,
Soziale Infrastruktur zu sichern,
Nachhaltig zu wirken
usw.
Der DBSH sieht verschiedene Ansatzpunkte im Koalitionsvertrag, die genutzt werden könnten.

Der Koalitionsvertrag verspricht die Perspektive einer besseren Qualifizierung langzeitarbeitsloser Menschen – was merkwürdig anmutet, da in der Vergangenheit die hierfür vorgesehenen Mittel milliardenschwer gekürzt wurden.
Versprochen wird auch eine mit öffentlichen Mitteln subventionierte Beschäftigung von Menschen, die anders nicht in den Arbeitsmarkt zu integrieren sind. Hier stellt sich nicht nur die Frage, ob es Sinn macht, solche Beschäftigung bei privaten Arbeitgebern (statt in öffentlicher Hand) zu platzieren, sondern auch die nach der Finanzierung. Denn die vorgeschlagene Verwendung von Mitteln aus dem europäischen Sozialfond kann nur zeitlich befristet genutzt werden –eine befristete Beschäftigung aber bringt den betroffenen Menschen nur wenig.

Versprochen wird auch eine Entlastung der Kommunen von den sozialen Kosten der Armutsentwicklung in Deutschland. In welcher Höhe und für welche Aufgaben die Kommunen entlastet werden wird jedoch nicht benannt.

Positiv ist die Absicht zu bewerten, Berufsrückkehrer_innen zu qualifizieren und besonders zu fördern. Dies gilt auch für die Absicht, die Kommunen bei den sich mit der zunehmenden Arbeitsmigration in Europa stellenden Förderaufgaben zu entlasten. Das geplante Bundesteilhabegesetz könnte einen Beitrag zur Inklusion leisten, wenn es sich nicht nur an Menschen mit Behinderung richtet und zu einer wirksamen zusätzlichen Förderung der Kommunen und Länder führt.

Der DBSH verlangt eine erhebliche Entlastung der Kommunen von den Folgekosten der kommunal kaum zu beeinflussenden Armutsentwicklung und bei der Bewältigung der genannten zusätzlichen Aufgaben. Ferner bedarf es einer grundsätzlichen Rückkehr zu einer wirksamen Förder- und Inklusionspolitik.Ansonsten, so der Bundesvorsitzende Michael Leinenbach, befürchtet der DBSH, dass das im § 72 des Grundgesetzes verankerte Recht zur bundesweiten Wahrung der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse auf Grund der unterschiedlichen Finanzkraft der Kommunen gefährdet ist.





Michael Leinenbach
Bundesvorsitzender


Anlage:

Der DBSH sieht verschiedene Ansatzpunkte im Koalitionsvertrag, die zur Sicherung solcher Projekte und Maßnahmen genutzt werden könnten!

Exemplarisch seien aufgezeigt:

Seite 65 in dem es im Punkt „Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen neue Chancen erschließen“ heißt:

„…..Personen, die seit vielen Jahren arbeitslos sind, finden bisher selten Zugang zum ersten Arbeitsmarkt. Häufige Gründe sind persönliche Vermittlungshemmnisse Deswegen wollen wir Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose verstärkt in existenzsichernde Arbeit vermitteln, sie passgenau qualifizieren und begleiten sowie bei Bedarf auch nachgehend betreuen und dafür die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Besonderes Augenmerk richten wir auf die Personengruppe langzeitarbeitsloser Menschen, die nur mit massiver Unterstützung Teilhabe und Integration am Arbeitsmarkt finden können. Dieses Ziel wollen wir u. a. durch ein ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose und die Gewinnung von Arbeitgebern für die Gruppe arbeitsmarktferner Personen in den Vordergrund rücken….“

Seite 10 im dem es im Punkt „Starke Kommunen – zukunftsfeste Finanzbeziehungen von Bund und Ländern“ heißt:

„……Mit einem Bundesteilhabegesetz wollen wir die Kommunen bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung stärker als bisher finanziell unterstützen. Auch die Länder brauchen eine vernünftige Finanzausstattung, um gemeinsam mit ihren Kommunen die vielfältigen Aufgaben er-füllen zu können. Handlungsfähig in Bund und Ländern, Städten und Gemeinden, in allen Regionen Deutschlands, das ist unser Ziel……“

Seite 38 im dem es im Punkt „Fachkräftesicherung“ heißt:

„…. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesagentur für Arbeit ihre Unterstützungsangebote für Berufsrückkehrende weiterentwickelt. Vor allem in der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird ein besonderer Fokus auf Alleinerziehenden und Langzeitarbeitslosen gelegt. Personen in der „Stillen Reserve“ sollen durch gezielte Ansprache aktiviert werden. Für viele junge Eltern sind arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsausbildung in Teilzeit der richtige Weg…..“

Seite 108 im dem es im Punkt „Armutswanderung innerhalb der EU – Akzeptanz der Freizügigkeit erhalten“ heißt:

„……Besonders von Armutsmigration betroffene Kommunen sollen zeitnah die Möglichkeit erhalten, bestehende bzw. weiterzuentwickelnde Förderprogramme des Bundes (z. B. Soziale Stadt) stärker als bisher zu nutzen…..“

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