Freitag, 7. Juni 2013

Weiterer Schritt auf dem Weg zum gleichen Recht


Das Bundesverfassungsgericht teilt in seiner Pressemitteilung vom 06. Juni 2013 mit, dass der Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting verfassungswidrig ist. 

In seiner Begründung weißt das Bundesverfassungsgericht darauf hin, dass die Ungleichbehandlung wegen sexueller Orientierung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetztes verstoße. Erneut musste das Bundesverfassungsgericht per Beschluss die Politik auffordern die Umsetzung verfassungsrechtlicher Grundrechte umzusetzen.

Die Politik ist nun gefordert.

Der Beschluss sowie die Begründung kann auf den Seiten des Bundesverfassungsgerichtes nachgelesen werden.





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