Mittwoch, 19. Juni 2013

Wohin driftet Europa?

Demokratieverständnis in Europa im Wandel?

Ein Kommentar

Zurzeit lesen und sehen wir täglich die unterschiedlichsten Berichterstattungen über Demonstrationen in unterschiedlichen Ländern. Europa lehnt sich zurück, betrachtet und kommentiert. Wie sieht es aber in Europa aus?

Exemplarisch für viele Länder in Europa wird ein ein Blick nach Russland geworfen wgeworfen. Wohin bewegt sich Russland?

Die Russische Föderation gehört dem mit 47 Staaten gebildeten Europarat an. Einer Institution, die sich Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auf die Fahne schreibt und diese Werte propagiert. http://www.coe.int/aboutcoe/index.asp?Lang=de

Was bedeuten nun diese Werte, diese Vereinbarungen, wenn innerhalb des Europarates von Ländern Gesetze erlassen werden können, die im Kern dem Vertragswesen widersprechen? Betrachten wir exemplarisch die Vorgänge in der Russischen Föderation und schauen konkret auf die dort neu erlassenen Gesetze.  Über die Situation in Ungarn wurde bereits eine Stellungnahme erarbeitet. http://www.dbsh.de/fileadmin/downloads/DBSH_Ungarn.pdf
 

In der Russischen Föderation wurden die folgenden Gesetze verabschiedet bzw. auf den Weg gebracht:

·         Agentengesetz (bereits 2012)

·         Verschärfung des Versammlungsgesetzes

·         Gesetz, das die „Propaganda von nicht-traditionellen Beziehungen gegenüber Minderjährigen“  unter Strafe stellt
(hierzu hatte der DBSH bereits eine Erklärung verfasst:
http://www.dbsh.de/fileadmin/downloads/Erklärung_Russland_HomosexualitätJDBSH.pdf

·         Blasphemiegesetz

Bei der Betrachtung der unterschiedlichen Gesetze kann festgestellt werden, dass von Gesetz zu Gesetz die freie Meinungsbildung, die persönliche Entwicklung bzw. auch die freie Meinungsbildung eingeschränkt wird.

Europa würde es gut stehen, bevor nur der Finger gegenüber unterschiedlichsten nicht europäischen Länder gehoben wird, auch seine eigenen Hausaufgaben zu tätigen und die innereuropäischen Tendenzen des Demokratieabbaus zu thematisieren und rechtstaatlich zu agieren.

Der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession kommt hierbei eine besondere Rolle zu. Wir müssen unsere Kolleginnen und Kollegen unterstützen und insgesamt ein waches Auge auf die Entwicklungen in Europa werfen. Solidarität in unterschiedlichster Form ist gefordert.

Für die genauere Betrachtung der Gesetze wird eine Presseschau hinzu gezogen.

 
Agentengesetz

Bereits 2012 wurde das „Agentengesetz“ in Kraft gesetzt.  Die Quelle Focus online vom 21.07.2012 berichtet hierzu:
„Das Gesetz sieht vor, dass sich vom Ausland unterstützte Organisationen speziell beim Justizministerium registrieren lassen müssen. Sie müssen zudem regelmäßig Rechenschaftsberichte vorlegen. Kommen die Organisationen dem nicht nach, können sie ohne Gerichtsurteil für ein halbes Jahr verboten werden. Privatleute müssen mit einer bis zu dreijährigen Gefängnisstrafe
rechnen. …… Schwere Zeiten für Menschenrechtsorganisationen und Regierungskritiker in Russland…..“

 
Verschärfung des Versammlungsgesetzes

Die Quelle Zeit online vom 06.06.13 berichtet hierzu:

„Das Parlament beschloss eine drastische Verschärfung des Versammlungsgesetzes….. Als Verstöße gelten etwa Störungen im Straßenverkehr oder auch das Tragen von Masken. Das Gesetz sieht Höchststrafen von 300.000 Rubel (7.100 Euro) oder 200 Stunden gemeinnützige Arbeit für Privatpersonen und bis zu einer Million Rubel für Organisationen vor.“



Gesetz, dass Propaganda von nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen gegenüber Minderjährigen" unter Strafe stellt

Die Quelle Spiegel online vom 11.06.13 berichtet:

„Der Gesetzentwurf sieht hohe Bußgelder vor: Bei Verstößen werden zwischen 100 und 11.700 Euro fällig - eine enorme Summe, die etwa einem durchschnittlichen Jahresgehalt entspricht.“

Die Quelle Süddeutsche.de vom 11.06.13 berichtet weiter:

„Wer Informationen verbreitet, die bei Kindern und Jugendlichen "auf eine nicht traditionelle sexuelle Einstellung abzielen", muss künftig bis zu eine Million Rubel (etwa 25 000 Euro) Strafe zahlen. Betroffen ist auch die entsprechende "Propaganda" durch Ausländer. Sie können festgenommen und des Landes verwiesen werden. Hintergrund dürften Auftritte von Künstlern wie Madonna sein, die sich bei Konzerten in Russland öffentlich für Schwule und Lesben eingesetzt hat.“

 

Blasphemiegesetz

Die Quelle Deutschlandradio -Nachrichten - vom 11.06.2013 führt aus:

„Die Duma verabschiedete auch ein Blasphemiegesetz. Gotteslästerung kann demnach mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Die Regierungspartei Geeintes Russland begründete die Neuregelung mit einer Zunahme religiöser Verunglimpfungen nach dem Auftritt der Punkband "Pussy Riot" in einer Moskauer Kirche.“

 
Die Quelle PresseCom vom 06.06.13 erläutert weiter:

„Aktuell wird etwa im Bereich der Religion diszipliniert. Ende Mai hat das Parlament in zweiter Lesung ein Gesetz zum so genannten „Schutz der Gläubigen“ verabschiedet. Zwar wurden Abschwächungen vorgenommen, sodass das Gesetz nicht nur die Orthodoxie umfasst. Aber es werde durch seine Ungenauigkeiten zu immer „mehr willkürlichen Urteilen“ führen, wie Alexander Werchowski vom Menschenrechtsrat des Kreml warnt. So werden „öffentliche Aktionen, die eine offensichtliche Missachtung der Gesellschaft ausdrücken und auf die Beleidigung religiöser Gefühle von Gläubigen zielen“, fortan strafrechtlich – auch mit Lagerhaft – geahndet.“

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