Mittwoch, 14. August 2013

Recht auf einen Kita Platz oder auf Betreuung?

Oberverwaltungsgericht beschließt: Eltern müssen Tagesmutter akzeptieren...

Ja so ist es. Zunächst wird der Himmel auf Erden versprochen - dann werden die Taschenspielertricks ausgepackt. Was soll man von solchen Versprechungen halten?...


Die Tagesmutter ist mit diesem Urteil der Kita geleichgestellt. Warum wurde nicht gleich von Anfang an den Bürger_innen erklärt, dass sie einen Anspruch auf Betreuung – nicht aber die Kita haben. Bereits im Vorfeld zu diesem Urteil wurde die Tagesbetreuung als Alternative zur Kita angeboten und teils auch schon mit in die Bedarfsplanung genommen. Nur mit diesem Urteil verfügen die Eltern nicht mehr über das Wahlrecht.

Nur wer prüft die Qualifikation? In einer Kita arbeiten Sozialpädagogen_innen (BA), Kindheitspädagogen_innen (BA), Erzieher_innen, Kinderpfleger_innen, Sozialassistenten_innen usw.

Natürlich gibt es Tagesmütter mit gleicher Qualifikation. Gleichsam aber auch viele mit Kurzzeitqualifikationen.

Öffentliche Erziehung im privaten Raum? Mit dem Urteil wurde das entsprechend zementiert. Gilt dann für die Betreuung durch die Tagesmutter die gleiche Aufsicht wie für Kitas? Muss der gleiche Raumbedarf vorgehalten werden? Werden entsprechende Auflagen getätigt, wenn es sich schon um öffentliche Erziehung im privaten Raum handelt? Oder dann doch eher Kita light?

Wie wird mit dem Urteil nun umgegangen? Gleiche Bewertung und Behandlung für alle oder ein Zweiklassensystem?

Es wird spannend sein, was wir die nächste Zeit zu diesem Thema noch hören werden….

Das Urteil:



 
14. August 2013

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen