Ja so ist es. Zunächst wird der Himmel auf Erden versprochen - dann werden die Taschenspielertricks ausgepackt. Was soll man von solchen Versprechungen halten?...
Die
Tagesmutter ist mit diesem Urteil der Kita geleichgestellt. Warum wurde nicht
gleich von Anfang an den Bürger_innen erklärt, dass sie einen Anspruch auf
Betreuung – nicht aber die Kita haben. Bereits im Vorfeld zu diesem Urteil
wurde die Tagesbetreuung als Alternative zur Kita angeboten und teils auch
schon mit in die Bedarfsplanung genommen. Nur mit diesem Urteil verfügen die
Eltern nicht mehr über das Wahlrecht.
Nur wer prüft
die Qualifikation? In einer Kita arbeiten Sozialpädagogen_innen (BA),
Kindheitspädagogen_innen (BA), Erzieher_innen, Kinderpfleger_innen,
Sozialassistenten_innen usw.
Natürlich gibt
es Tagesmütter mit gleicher Qualifikation. Gleichsam aber auch viele mit
Kurzzeitqualifikationen.
Öffentliche Erziehung
im privaten Raum? Mit dem Urteil wurde das entsprechend zementiert. Gilt dann
für die Betreuung durch die Tagesmutter die gleiche Aufsicht wie für Kitas?
Muss der gleiche Raumbedarf vorgehalten werden? Werden entsprechende Auflagen
getätigt, wenn es sich schon um öffentliche Erziehung im privaten Raum handelt?
Oder dann doch eher Kita light?
Wie wird mit
dem Urteil nun umgegangen? Gleiche Bewertung und Behandlung für alle oder ein
Zweiklassensystem?
Es wird
spannend sein, was wir die nächste Zeit zu diesem Thema noch hören werden….
Das Urteil:
14. August
2013
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