Mittwoch, 28. August 2013

Die Schuldenbremse – der Anfang vom Ende des Wohlfahrtsstaates?

Die Schuldenbremse – der Anfang vom Ende des Wohlfahrtsstaates?

Die Probleme der Schuldenbremse und die sich daraus ergebende Situation für Länder und Kommunen – und somit auch für die Soziale Arbeit, werden von Jahr zu Jahr erdrückender.
Ich rege daher an und gebe das auf diesem Weg auch in die Diskussion, dass die vier Bereiche

  • Soziales (Sozialhilfe usw. exemplarisch Maßnahmen der Altenhilfe)
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Bildung und Kultur (ohne Eingriff auf regionale kulturelle Angelegenheiten)
  • Gesundheit

in allen Ebenen eine bundeseinheitliche Gesetzgebungen (inkl. der Ausführungsgesetzgebung) werden und somit eine bundesweite Wahrung der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse entsprechend Artikel 72 des Grundgesetzes erfolgen kann.
 
Begründung:
Kommunen, die entweder Träger der Sozial- und Jugendhilfe sind oder sich in Gemeindeverbänden wir Landkreisen zusammenschließen, müssen größtenteils die Bundesgesetzgesetzgebung umsetzen. Wie die Umsetzung erfolgt, kann bundesweit in der Kinder- und Jugendhilfe betrachtet werden, unterscheidet sich die Ausgestaltung doch regional immer weiter voneinander.




Mittlerweile gibt es erste Kommunen, die den „laufenden Betrieb - die laufenden Kosten“ nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren können. Dabei - und auch das kann festgestellt werden - leben die meisten Kommunen nicht einmal über ihre Verhältnisse. Vielmehr erdrücken u.a. die Kosten der Sozial- und Jugendhilfe die Budgets der zuständigen Kommune bzw. des Gemeindeverbundes. Die Finanzierung der Städte und Gemeinden erfolgt über eigene Steuereinnahmen, Gebühren und Ähnliches. Die Entscheidung darüber, welche Steuern Kommunen erheben können, treffen größtenteils jedoch Bund und Länder. Gemeindeverbände wie Landkreise finanzieren sich über die jeweilige Kreisumlage, die wiederum von den betroffenen Kommunen entrichtet werden muss. Kreisangehörige Kommunen wiederum müssen die steigenden Ausgaben im Bereich der Kreisumlagen aus ihrem Haushalt begleichen. Oftmals helfen hier auch Schlüsselzuweisungen der Länder an die betroffenen Kommunen nicht mehr ausgeglichene Haushalte zu erstellen.
In diese Zeit der Haushaltsnotstände vieler Kommunen fällt zusätzlich die Bundesgesetzgebung bzgl. des Rechtsanspruches der U 3 Betreuung. Dieser vom Bund beschlossene Rechtsanspruch muss seinerseits erneut über die kommunalen Haushalte durch Mehrausgaben gestemmt werden.

Erste Änderungen auf Kosten der Qualitätsstandards zeichnen sich ab. Der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen urteilte am 14.08.2013, dass die Tagesmutter mit der Kindertagesstätte im Rahmen des Rechtsanspruches der U 3 Betreuung geleichgestellt ist. Öffentliche Erziehung im privaten Raum? Gilt dann für die Betreuung durch die Tagesmutter die gleiche Aufsicht wie für Kitas? Muss der gleiche Raumbedarf vorgehalten werden? Werden entsprechende Auflagen getätigt, wenn es sich schon um öffentliche Erziehung im privaten Raum handelt? Oder dann doch eher Kita light?

Wo stehen wir also mittlerweile?
Bund und Länder beschließen Schuldenbremsen - die - entsprechend der Aufgabenverteilung - in letztendlicher Konsequenz die Kommunen betreffen. Gleichzeitig erlässt der Bund Gesetze, die die Kommunen finanzieren müssen, wie der Rechtsanspruches der U 3 Betreuung zeigt. Die kurzfristigen Investitionszuschüsse des Bundes reichen bei weitem nicht aus, die Kommunen langfristig zu entlasten. Besonders  die dauerhaften Kosten  z.B. Personalkosten für Kitas, belasten die Haushalte der Kommunen.

Aktuell in die Debatte kam das Thema erneut durch die Vorstellung des „Kommunalen Finanzreports der Bertelsmann Stiftung“. http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/SID-9455E8C9-00218C33/bst/hs.xsl/nachrichten_117698.htm

Es muss beachtet werden, dass die Lösungsmöglichkeit der Bertelsmann Stiftung wieder die Einführung einer weiteren „Schuldenbremse" ist – in diesem Fall eine Schuldenbremse für Kommunen. Nur - wie sollen dann die Pflichtaufgaben der Sozial- und Jugendhilfe überhaupt noch finanziell gesichert werden?

An dieser Stelle möchte ich eine Debatte anregen die eigentlich schon lange fällig ist.

Föderalismus in seiner Form und mit seiner historischen Bedeutung in Deutschland sollte erhalten werden. Über die Art und Weise der Aufteilung muss sich die Politik verständigen. Gleichsam muss das „Kooperationsverbot“, die Zusammenarbeit in verschiedenen Ebenen zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgehoben werden.
Föderalismus aus meiner Sicht kann nicht bedeuten, dass wir aus der Bundesrepublik Deutschland den Staatenbund Deutschland in "bestimmten Bereichen" einläuten.
Letztendlich muss entsprechend des Grundgesetztes Artikel 72 der Bund die Sorge tragen, dass u.a. die Wahrung der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gegeben ist. Um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu garantieren muss, gerade auch auf Grund der gemachten Erfahrungen, daher ein Umdenken in der Gesetzgebung und den Zuständigkeiten erfolgen.

Ich rege daher an - und gebe das auf diesem Weg auch in die Diskussion, dass die vier Bereiche:

  • Soziales (Sozialhilfe usw. exemplarisch Maßnahmen der Altenhilfe)
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Bildung und Kultur (ohne Eingriff auf regionale kulturelle Angelegenheiten)
  • Gesundheit

in allen Ebenen eine bundeseinheitliche Gesetzgebungen (inkl. der Ausführungsgesetzgebung) werden und somit eine bundesweite Wahrung der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse entsprechend Artikel 72 des Grundgesetzes erfolgen kann.

Wie konkret dann diese Abwicklung erfolgt, ob über Bundesbehörden oder wie im Bereich des SGB II über Optionen (Optionskommunen) oder Kooperationen - oder das Ganze per Staatsverträge zwischen Bund, Ländern und Kommunen geregelt wird, muss dann zwischen den politischen Gebietskörperschaften vereinbart werden.

Wichtig ist die „Wahrung“ und „Sicherstellung“ der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ – die derzeit (wenn exemplarisch die Kinder- und Jugendhilfe betrachtet wird.) eher gefährdet ist.

Es wäre gut, wenn eine Debatte zu diesem Thema entstehen würde und freue mich auf Ihre Rückmeldungen.

Michael Leinenbach
1. Vorsitzender

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