Präambel
Die Vereinigung der Profession Soziale Arbeit e. V. (VPSA) versteht Soziale Arbeit als eine
menschenrechtsorientierte Profession.
Die Würde jedes Menschen, die Anerkennung der Verschiedenheit von Menschen, soziale
Gerechtigkeit, Selbstbestimmung, Teilhabe und die Überwindung von Diskriminierung sind
keine nachgeordneten Zusatzaufgaben Sozialer Arbeit. Sie gehören zum ethischen
Fundament der Profession.
Die internationale Definition Sozialer Arbeit stellt Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit,
kollektive Verantwortung und die Achtung von Vielfalt ausdrücklich in den Mittelpunkt der
Profession. Daraus ergibt sich für die Soziale Arbeit die Verpflichtung, die Würde und Rechte
aller Menschen zu achten, soziale Benachteiligungen kritisch zu reflektieren und sich gegen
diskriminierende und ausgrenzende Strukturen einzusetzen.
Der VPSA ist parteipolitisch unabhängig und handelt nach seinen ethischen Prinzipien. Er
setzt sich gegen ethische Gleichgültigkeit gegenüber Menschenrechtsverletzungen,
Diskriminierung oder Angriffen auf demokratische Grundprinzipien ein.
Die Soziale Arbeit darf dort nicht schweigen, wo Menschen aufgrund ihrer Herkunft,
Hautfarbe, Sprache, Religion, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen oder geschlechtlichen
Identität, ihrer sozialen Lage, einer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen Überzeugung
oder anderer Merkmale abgewertet, ausgeschlossen oder entrechtet werden.
1. Der VPSA bekennt sich zur Demokratie und zu den Menschenrechten
Der VPSA steht für eine demokratische Gesellschaft, in der die gleichen Rechte und die
gleiche Würde aller Menschen gelten.
Demokratie erschöpft sich dabei nicht in Wahlen.
Demokratie bedeutet auch soziale
Teilhabe, Zugang zu Bildung, Wohnen, Gesundheit, sozialer Sicherung und
gesellschaftlicher Mitbestimmung.
Eine Gesellschaft, in der Menschen aufgrund ihrer sozialen Lage oder anderer
Zuschreibungen dauerhaft von Teilhabe ausgeschlossen werden, widerspricht dem
menschenrechtlichen und professionsethischen Auftrag Sozialer Arbeit.
Soziale Arbeit trägt dazu bei, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, Selbstbestimmung
zu stärken und Menschen in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen.
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2. Der VPSA wendet sich gegen Menschenfeindlichkeit und die Verletzung von
Menschenrechten
Der VPSA wendet sich entschieden gegen jede Form von Menschenfeindlichkeit sowie
gegen die Verletzung von Menschenrechten.
Unter Menschenfeindlichkeit sind insbesondere Formen der Abwertung, Ausgrenzung,
Diskriminierung oder Entrechtung von Menschen zu verstehen, die an zugeschriebene oder
tatsächliche Merkmale, Zugehörigkeiten oder Lebenslagen anknüpfen.
Dazu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend:
• Abwertungen aufgrund der Herkunft oder zugeschriebenen Herkunft,
• Diskriminierungen aufgrund von Hautfarbe oder Sprache,
• Antisemitismus und andere Formen religiös oder weltanschaulich begründeter
Menschenfeindlichkeit,
• Sexismus,
• Queerfeindlichkeit,
• Ableismus,
• Klassismus und die Abwertung von Menschen aufgrund ihrer sozialen Lage oder
Armutserfahrung,
• Diskriminierung aufgrund des Alters,
• die Abwertung oder Ausgrenzung aufgrund politischer Überzeugungen,
• völkischer Nationalismus und andere Formen eines Menschenbildes, das die
Gleichwertigkeit aller Menschen infrage stellt,
• sowie weitere Formen der Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit.
Die Begriffe und wissenschaftlichen Konzepte, mit denen solche Phänomene beschrieben
werden, sind historisch und gesellschaftlich geprägt und unterliegen wissenschaftlichen
Diskussionen und Veränderungen. Der VPSA versteht die vorstehende Aufzählung deshalb
ausdrücklich nicht als abschließende oder unveränderliche Definition.
Dies gilt auch für Begriffe wie „Rassismus “ . Der VPSA ist sich bewusst, dass dieser Begriff
historisch an Vorstellungen menschlicher „Rassen“ anknüpft und dass die Vorstellung
biologisch voneinander unterscheidbarer menschlicher Rassen wissenschaftlich nicht haltbar
ist. Wo es fachlich sinnvoll und möglich ist, verwendet der VPSA daher präzisere Begriffe,
etwa „rassifizierende Zuschreibungen“, „rassistische Diskriminierung“ oder „Diskriminierung
aufgrund zugeschriebener Herkunft oder Hautfarbe“. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
diese Begriffe in unterschiedlichen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Kontexten nicht
vollständig deckungsgleich verwendet werden.
Auch die Bezeichnung „Behindertenfeindlichkeit“ greift aus Sicht des VPSA zu kurz. Der
Begriff „Ableismus“ verweist umfassender auf individuelle, institutionelle und
gesellschaftliche Formen der Abwertung, Benachteiligung und Ausschließung von Menschen
mit Behinderungen.
Auch Verschwörungserzählungen sind kritisch zu betrachten, insbesondere dort, wo sie zur
Herabwürdigung, Ausgrenzung oder Verfolgung von Menschen oder Gruppen beitragen.
Eine menschenrechtsorientierte Profession betrachtet dabei nicht allein politische
Bezeichnungen oder Selbstzuschreibungen. Entscheidend sind die konkreten Inhalte,
Menschenbilder und Handlungsweisen sowie deren Auswirkungen auf die Würde, die
Rechte und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen.
Der ethische Maßstab ist die Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte.
3. Menschen mit Armutserfahrung sind keine politische Manövriermasse
Der VPSA sieht mit Sorge, wenn soziale Unsicherheit und Zukunftsängste politisch genutzt
werden, um Menschen gegeneinander auszuspielen.
Insbesondere Menschen mit Armutserfahrung dürfen nicht zu Sündenböcken für
gesellschaftliche Probleme gemacht werden.
Die Antwort auf Armut darf nicht Verwahrung, Ausgrenzung oder Repression sein. Sie muss
in der Stärkung von Selbstbestimmung, sozialer Sicherheit, Bildung, Teilhabe und
gesellschaftlicher Mitwirkung liegen.
Menschen mit Armutserfahrung sind dabei nicht lediglich Adressatinnen und Adressaten
sozialer Hilfen. Sie sind Expertinnen und Experten ihrer eigenen Lebenslagen und politische
Subjekte mit eigenen Rechten und eigenen Stimmen.
Die Soziale Arbeit hat deshalb die Aufgabe, Räume zu schaffen, in denen diese Stimmen
gehört werden und Menschen ihre Interessen selbst vertreten können.
4. Teilhabe statt Ausgrenzung und Solidarität statt Spaltung
Der VPSA nimmt wahr, dass gesellschaftliche Veränderungen, wirtschaftliche Unsicherheit,
steigende Lebenshaltungskosten, Klimaveränderungen, Kriege, Migration und
Veränderungen der Arbeitswelt bei vielen Menschen Ängste und Verunsicherung auslösen.
Diese Ängste und Erfahrungen dürfen nicht abgewertet werden.
Gleichzeitig darf die berechtigte Erfahrung von Unsicherheit nicht dazu führen, dass einzelne
Menschen oder gesellschaftliche Gruppen für komplexe gesellschaftliche Probleme
verantwortlich gemacht werden.
Eine ethisch verantwortliche Soziale Arbeit setzt deshalb auf Aufklärung statt Manipulation,
Dialog statt Feindbilder, Teilhabe statt Ausgrenzung und Solidarität statt Spaltung.
Soziale Probleme erfordern Antworten, die soziale Sicherheit, Beteiligung und
gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, anstatt Ängste für Ausgrenzung und politische
Mobilisierung gegen einzelne Gruppen zu instrumentalisieren.
5. Soziale Arbeit darf nicht zum Instrument der Ausgrenzung werden
Die Profession muss kritisch prüfen, wenn sozialpolitische Maßnahmen Menschen nicht
befähigen und beteiligen, sondern überwiegend kontrollieren, sanktionieren oder verwalten.
Der VPSA tritt dafür ein, dass Fachkräfte der Sozialen Arbeit ihre professionelle
Verantwortung wahrnehmen und strukturelle Benachteiligungen benennen.
Die internationale Professionsethik fordert ausdrücklich, diskriminierende und institutionell
unterdrückende Strukturen herauszufordern sowie ungerechte, unfaire oder schädliche
politische Praktiken gegenüber Politik, Arbeitgebern und Öffentlichkeit anzusprechen.
Professionelle Soziale Arbeit darf deshalb nicht zum bloßen Erfüllungsinstrument politischer
oder administrativer Vorgaben werden, wenn diese den Menschenrechten und den
Grundsätzen der Professionsethik widersprechen.
6. Politische Bildung gehört zum professionellen Auftrag
Der VPSA sieht politische Bildung als einen wichtigen Bestandteil professioneller Sozialer
Arbeit.
Fachkräfte benötigen Kenntnisse darüber,
• wie Demokratie funktioniert,
• wie politische Meinungsbildung stattfindet,
• wie Desinformation und politische Manipulation erkannt werden können,
• wie soziale Ungleichheit entsteht,
• wie Diskriminierung funktioniert,
• wie Rechtsextremismus und andere Formen von Menschenfeindlichkeit entstehen,
• und wie Menschen ihre demokratischen Rechte wahrnehmen können.
Politische Bildung darf dabei nicht zur parteipolitischen Indoktrination werden.
Ihr Ziel muss vielmehr sein, Urteilsfähigkeit, Selbstbestimmung, Kritikfähigkeit und
demokratische Teilhabe zu stärken.
7. Solidarität ist international
Der VPSA versteht seine Haltung nicht als Abgrenzung zwischen „uns“ und „den anderen“.
Menschenrechte sind universell.
Deshalb lehnt der VPSA sowohl deutschen oder europäischen Nationalismus als auch die
pauschale Abwertung anderer Staaten, Gesellschaften, Kulturen oder Bevölkerungsgruppen
ab.
Auch die Diskussion über globale Lieferketten, Arbeitsbedingungen, Umweltzerstörung und
Konsum muss menschenrechtsorientiert geführt werden.
Kritik an Geschäftsmodellen, wirtschaftlichen Strukturen, politischen Entscheidungen oder
staatlichem Handeln darf nicht in pauschalisierende oder menschenfeindliche Haltungen
gegenüber Menschen in oder aus Ländern übergehen, in denen Menschen beispielsweise
von autoritären Regimen unterdrückt oder Menschenrechte verletzt werden.
Der Maßstab der Kritik sind die konkreten Arbeits-, Umwelt-, Menschenrechts- und sozialen
Bedingungen sowie die jeweiligen politischen und wirtschaftlichen Strukturen – nicht die
Herkunft oder Zugehörigkeit von Menschen.
Die internationale Soziale Arbeit verbindet soziale Gerechtigkeit ausdrücklich mit der
Verantwortung für die Umwelt und mit internationaler Solidarität.
8. Haltung zeigen bedeutet auch Selbstreflexion
Eine klare Haltung gegen Rechtsextremismus, Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung
bedeutet für den VPSA nicht, die eigene gesellschaftliche Position als moralisch
unangreifbar zu verstehen.
Auch die Soziale Arbeit muss sich selbstkritisch fragen:
• Wo reproduzieren wir Vorurteile?
• Wo sprechen wir über Menschen statt mit ihnen?
• Wo wirken klassistische Strukturen in unseren Organisationen?
• Wo werden Menschen mit Armutserfahrung nicht ausreichend beteiligt?
• Wo werden Fachkräfte selbst zu Ausführenden von Ausgrenzung?
• Wo ersetzen wir fachliche Argumente durch politische Zuschreibungen?
• Wo besteht die Gefahr, dass berechtigte Kritik an gesellschaftlichen Verhältnissen in
pauschale Feindbilder übergeht?
Professionelle Haltung bedeutet deshalb immer auch kritische Selbstreflexion.
9. Unser Auftrag
Der VPSA versteht die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Nationalismus,
Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung nicht als kurzfristige politische Kampagne.
Sie ist Teil einer dauerhaften professionsethischen Aufgabe.
Der VPSA wird daher insbesondere:
• den fachlichen und wissenschaftlichen Diskurs zu Demokratie, Menschenrechten und
sozialer Gerechtigkeit fördern;
• politische Bildungsarbeit und fachliche Veranstaltungen unterstützen;
• die Perspektiven von Menschen mit Armutserfahrung und anderen marginalisierten
Gruppen stärker einbeziehen;
• Kooperationen mit demokratischen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren
fördern;
• Fachkräfte der Sozialen Arbeit zur Reflexion über demokratiefeindliche und
menschenfeindliche Entwicklungen befähigen;
• Forschung und Wissen über Rechtsextremismus, Diskriminierung, Klassismus und
soziale Ungleichheit fördern;
• dort öffentlich Stellung beziehen, wo grundlegende menschenrechtliche und
demokratische Prinzipien gefährdet oder verletzt werden.
Schluss
Der VPSA ist parteipolitisch neutral. Sein Handeln orientiert sich an einem klaren
professionsethischen und menschenrechtlichen Maßstab.
Dieser Maßstab ist nicht die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei, einem politischen
Lager, einer Nation, einer Religion oder einer gesellschaftlichen Gruppe.
Entscheidend ist, ob die Würde und die Rechte von Menschen geachtet werden.
Wo die Würde des Menschen verletzt wird, liegt die ethische Grenze.
Das gilt unabhängig davon, von wem eine Menschenrechtsverletzung ausgeht und
unabhängig davon, welcher politischen, gesellschaftlichen, religiösen oder nationalen
Gruppe die handelnden Personen zugeordnet werden.
Soziale Arbeit kann und darf angesichts von Menschenrechtsverletzungen, Diskriminierung
und der Einschränkung demokratischer Teilhabe nicht schweigen.
Unsere Profession steht für eine Gesellschaft, in der niemand aufgrund von Herkunft,
sozialem Status, Geschlecht, sexueller oder geschlechtlicher Identität, Behinderung,
Religion, Alter oder politischer Zuschreibung weniger wert ist als ein anderer Mensch.
Wir setzen auf Menschenrechte statt Menschenfeindlichkeit, auf Teilhabe statt Ausgrenzung,
auf Solidarität statt Spaltung, auf Demokratie statt Autoritarismus und auf professionelle
Reflexion statt politischer Vereinfachung.
Der VPSA zeigt Haltung.
Für Menschenwürde.
Für soziale Gerechtigkeit.
Für Teilhabe.
Für Demokratie
Autor: Thomas Greune – Vorsitzender